Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen unseren Geschäften liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen (CMR = Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Güterverkehr.) Abweichende Abreden oder Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Wir sind berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtung einzuschalten.
Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen, insbesondere gemäß §§ 29 Abs. 3 und 46 StVO in Verbindung mit §§ 18 Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 2 und 4 StVO sowie 70 StVZO, werden unter der aufschiebenden Bedingung der Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen. Gebühren und Kosten, die durch behördliche Aufwendungen oder behördliche Auflagen sowie sonstige behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen bedingt sind, sowie Polizeigebühren trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Wir sind vorbehaltlich der Vorschriften des HGB berechtigt, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Gut in einem für die Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten. Ferner hat er die richtigen Maße, Gewichte und besonderen Eigenschaften des Gutes (zum Beispiel Schwerpunkt, Art des Materials usw.) sowie die Anschlagpunkte für den Fall von Kranarbeiten rechtzeitig vor der Verladung anzugeben. Zubehörteile und Beiladungen des Auftraggebers, wie zum Beispiel gefüllte Diesel- und Benzintanks, Lacke und ätzende Substanzen, die unter die Gefahrgutverordnung Straße fallen, sind vor dem Transport durch den Auftraggeber zu entfernen. Wir, bzw. das von uns für den Transport eingesetzte Personal, sind berechtigt, derartige Gegenstände, ohne Zustimmung des Auftraggebers jederzeit zu entfernen. Verletzt der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen, die insbesondere bei uns entstehen. Das von uns eingesetzte Personal ist an Weisungen nicht gebunden. Der Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne unsere Zustimmung dem von uns eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, hat er alle daraus entstehenden Schäden zu übernehmen.
Von uns übernommene Aufträge über die Beförderung von Gütern sind Frachtverträge im Sinne des HGB. Wir haften ausschließlich nach den Bestimmungen des CMR. Ausgeschlossen von der Haftung sind unvorhersehbare, entferntere Schäden durch Verzögerung und Nichteinhaltung von Terminen, Ausfall von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen oder durch ähnliche Sachverhalte sowie durch Streik oder Straßensperren sowie höhere Gewalt. Die Haftung für jeden materiellen und im materiellen Schaden ist auch dann ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswege die Beförderung unmöglich machen. Diese Umstände entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlung des Beförderungsentgeltes.
Zum Be- und Entladen sind jeweils zwei Stunden frei, jede weitere angebrochene Stunde wird mit 60,00 EUR plus Mehrwertsteuer berechnet
Wir weisen darauf hin, dass unsere Fahrer grundsätzlich die Bootsplane/ Persenning für den Transport abnehmen, da diese durch den Fahrwind beschädigt werden könnte. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns bitte auch schriftlich mitteilen, lassen wir die Bootsplane/Persenning selbstverständlich auch montiert, können dann jedoch keine Haftung übernehmen.
Die Zahlung: Bar Kasse oder mittels bankbestätigtem Scheck. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nicht zulässig, es sei denn, daß das Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer Gegenforderung ausgeübt wird, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruht bzw. der Auftraggeber eine Gegenforderung zur Aufrechnung stellt, die unbestritten oder rechtskräftig ist.
Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Auf sie können sich auch alle mit der Durchführung des Auftrages beauftragten und befaßten Erfüllungsgehilfen berufen. Wir übernehmen keine Haftung für unverpackte Gegenstände sowie Zubehörteile.
Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselklagen ist Neumünster. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber. Unsere Geschäftsbedingungen sind auch für alle Folgetransporte bindend. Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir bemühen uns, Ihre Wünsche sorgfältig zu erfüllen. Wegen der Besonderheit und der technischen Anforderung im Schwertransport weisen wir jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin, daß eine Haftung für eine Einhaltung vorgesehener oder beabsichtigter Termine ausgeschlossen ist und die Übernahme des Auftrages selbstverständlich im übrigen voraussetzt, daß auf den vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswegen die Beförderung möglich ist.
Wir empfehlen wegen der Eigenart von Spezial- und Schwertransporten den Abschluß einer Transportversicherung, die wir auf Wunsch gern vermitteln.